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Hinaus in die Welt: Auslandaufenthalte in der Klasse 10

Die Deutsche Schule Rom unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung eines Auslandsaufenthaltes im ersten Halbjahr der Klasse 10.

Wenn Ihre Kinder sich für einen Auslandsaufenthalt interessieren, sollten Sie rechtzeitig mit der Planung dieses Vorhabens beginnen und Ihre Absicht der Schule bis Anfang November des Schuljahres vor dem Auslandsaufenthalt mitteilen. Grundsätzlich empfehlen wir den Aufenthalt in einem nicht deutschsprachigen Land nur den Schülerinnen und Schüler, die allgemein leistungsstark und deren Deutschkenntnisse bereits sehr solide sind. Schülerinnen und Schüler, die ihr Deutsch noch verbessern sollten, ermutigen wir hingegen einen Aufenthalt in Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz zu planen.

Grundvoraussetzungen für die Auslands-Beurlaubung sind:

  • ein Motivationsschreiben der interessierten Schülerinnen und Schüler (Umfang: eine Seite, in deutscher Sprache)
  • ein Notendurchschnitt von mindestens 2,3 im letzten Jahreszeugnis (für die Teilnahme an einem Schulaufenthalt im nicht deutschsprachigen Ausland)
  • das Einverständnis der Klassenkonferenz und des Schulleiters

Der Durchschnitt von 2,3 gilt nicht für einen Schulaufenthalt in deutschsprachigen Raum. Jedoch ist bei schwachem Leistungsstand von einem längeren Auslandsaufenthalt generell abzuraten. Über den Einzelfall entscheidet die Schulleitung nach Empfehlung durch die Klassenkonferenz.

Die Zahl der Beurlaubungen pro Jahrgangsstufe ist begrenzt, bei zu vielen Meldungen hat ein Aufenthalt im deutschsprachigen Ausland Vorrang. 

Während des Auslandsaufenthaltes bleiben die beurlaubten Schülerinnen und Schüler in der DS Rom eingeschrieben. Für diesen Zeitraum reduziert sich der Mitgliedsbeitrag um 50% für jeden ganzen Monat der Abwesenheit. 

Die Schülerinnen und Schüler sind für die Erarbeitung der versäumten Unterrichtsinhalte selbst verantwortlich. Nach ihrer Rückkehr werden sie von den Fachlehrern bei der Integration in die Kurse unterstützt. Alle anstehenden Klausuren und Tests (inkl. die zentralen Klassenarbeiten) sind mitzuschreiben und werden regulär bewertet. 

Im Ausland sollten mindestens zwei Fremdsprachen und zwei naturwissenschaftliche Fächer belegt werden. Sollte dies an der Gastschule nicht möglich sein, behält sich die DS Rom eine Einzelfallregelung vor (z.B. eine Feststellungsprüfung über den Stoff des 1. Halbjahres). In den italienischsprachigen Fächern werden bei Bedarf Feststellungsprüfungen über den versäumten Stoff durchgeführt. 

Bei der Rückkehr ist in jedem Fall ein Nachweis über den während des Auslandsaufenthaltes besuchten Unterricht und die erbrachten Leistungen (möglichst in Form eines Zeugnisses) vorzulegen. Die Noten fließen in die Jahresnote ein. 

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfolgt zum letzten Mal eine Versetzungsentscheidung. Bei Schülerinnen und Schüler mit einem halbjährigen Auslandsaufenthalt müssen am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Bedingungen der Versetzungsverordnung erfüllt sein. Die Koordinatorin/ der Koordinator des Auslandsaufenthaltes, Frau Klos, beantwortet weitere Fragen zu diesem Thema.

Auslandaufenthalt

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