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Förderung und Nachteilsausgleich

Die Deutsche Schule Rom erkennt Lese-, Rechtschreib- bzw. Rechenstörungen (sog. Teilleistungsstörungen) an. Unser Ziel ist es, das Recht auf Bildung und die schulische Integration der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch unterstützende pädagogische und didaktische Maßnahmen zu fördern.

Einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte beim Koordinator / bei der Koordinatorin für Teilleistungsstörungen. Berücksichtigt werden Anträge, die bis zum 31. Mai eingehen, für das 1. Halbjahr und Anträge, die bis zum 30. November eingehen für das 2. Halbjahr. Die Bewilligung Ihres Antrags entscheidet die Klassenkonferenz in Abstimmung mit der Schulleitung. Bitte vergessen Sie bei Ihrem Antrag nicht die diagnostischen Unterlagen für Ihr Kind.

Richtlinien Teilleistungsstörungen

PDF Richtlinien Teilleistungsstörungen

Anfrageformular Nachteilausgleich

PDF Formular Nachteilausgleich