Unsere Schule sehen wir als sicheren Hafen, in dem jede und jeder in Ruhe und Frieden lernen kann. Dafür haben wir gemeinsam eine Reihe von Regeln und Regelungen festgelegt, die Sie hier im folgenden finden.
Im Gymnasium erhalten die Schüler von der Schule folgende Informationen über ihren Leistungsstand:
Darüber hinaus gibt es natürlich die Halbjahresinformationen (Ende Januar) und das Jahreszeugnis Ende Juni.
Über den momentanen Leistungsstand können sich die Schüler jederzeit bei ihren Lehrkräften erkundigen.
Die ausführlichen Regeln zur Notengebung in der Sekundarstufe I finden Sie unten im Download unter Notengebung Sek I.
In unserem elektronischen Klassenbuch („Schulmanager“) können jederzeit Bemerkungen eingesehen werden, die Auskunft über die Mitarbeit und das Verhalten geben, sowohl positiver als auch negativer Art.
Neben den Fachnoten werden zum Halbjahr und zum Schuljahresende auch Informationen zum Verhalten und zur Mitarbeit gegeben. Die Einstufungen sind wie folgt zu verstehen:
Vorbildlich (1)
Das Verhalten verdient besondere Anerkennung und besaß für die Klassengemeinschaft Vorbildcharakter.
Gut (2)
Das Verhalten entsprach in vollem Maße den Anforderungen. Umgangsformen und Verhaltensregeln wurden stets eingehalten.
Befriedigend (3)
Das Verhalten entsprach im Allgemeinen den Anforderungen.
Unbefriedigend (4)
Das Verhalten war wiederholt zu beanstanden. Umgangsformen und Verhaltensregeln wurden nicht immer eingehalten.
Vorbildlich (1)
Die Mitarbeit verdient besondere Anerkennung. Der Unterricht wurde häufig durch neue Ideen bereichert.
Gut (2)
Die Mitarbeit entsprach in vollem Maße den Anforderungen. Im Unterricht fand eine aktive Teilnahme statt.
Befriedigend (3)
Die Mitarbeit entsprach im Allgemeinen den Anforderungen.
Unbefriedigend (4)
Die Mitarbeit war wiederholt zu beanstanden. Die Teilnahme am Unterricht erfolgte in der Regel nur nach Aufforderung.
Die Dauer und Anzahl der Klausuren in der Sekundarstufe II richten sich nach den Vorgaben der Prüfungsordnung der KMK (Kultusministerkonferenz). Die dabei erbrachten Leistungen ergeben zusammen mit den mündlichen Leistungen und eventuell weiteren erbrachten Leistungen die Endnote.
In der Klassenstufe 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Halbjahresinformation, die über den aktuellen Leistungsstand Auskunft gibt. Am Ende des Schuljahres erfolgt die Ausgabe des Zeugnisses. Zwischenbescheide nach dem 1. Quartal bzw. nach dem 3. Quartal wie in der Sekundarstufe I sind nicht mehr vorgesehen.
In den Klassenstufen 11 und 12 bekommen die Schüler*innen für ihre Leistungen Notenpunkte von 0 bis 15. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Schuljahren erhalten sie am Ende eines jeden Halbjahres ein Zeugnis.