Sollte Ihr Kind einmal krank sein zuallererst einmal: Gute Besserung! Schonen Sie Ihr Kind und lassen Sie es sich auskurieren. Melden Sie sich allerdings gleich am ersten Morgen bei uns über die App „Schulmanager“ oder auch telefonisch, damit wir wissen, dass ihr Kind krankgemeldet ist.
Bei Krankheit Ihres Kindes in Verbindung mit einer Klausur, Klassenarbeit bzw. einer Kurzarbeit sind folgende Schritte zwingend zu beachten:
Bei den Abschlussprüfungen ist zu beachten, dass diese in gleicher Weise und zeitgleich in mehreren Schulen in Südeuropa geschrieben werden. Daher sind hier die Regeln strenger. Daher gilt: Bei Krankheit Ihres Kindes in Verbindung mit einer Abiturprüfung oder des Esame statale sind folgende Schritte zwingend zu beachten:
Es ist wichtig die jeweilige Prozedur einzuhalten, damit Ihr Kind das Recht erhält, die Klausur/Klassenarbeit/Abiturprüfung nachholen zu dürfen (ansonsten muss die Note „ungenügend“ erteilt werden).
Eintägige Beurlaubungen, die nicht direkt vor oder nach den Ferien liegen, können beim Klassenlehrer durch den Schulmanager beantragt werden. Alle anderen Beurlaubungen werden beim Schulleiter beantragt. bitte beachten Sie: Alle Beurlaubungen müssen spätestens zwei Wochen vor der gewünschten Abwesenheit beantragt werden.
