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Personen & Gremien

Vorstand

In der Jahreshauptversammlung wählt die Mitgliederversammlung den elfköpfigen ehrenamtlichen Schulvereinsvorstand, welcher den Schulverein vertritt. Wählbar sind alle volljährigen Mitglieder des Schulvereins. Die Vorstandsvertreterinnen und Vorstandsvertreter müssen gemäß Schulvereinssatzung sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen, da die Tätigkeit des Schulvereinsvorstands in deutscher Sprache erfolgt und die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden erforderlich ist. Die Zuständigkeiten des Vorstands sind in der Satzung geregelt.