Whistleblowing – Meldung von Verstößen gegen nationale Vorschriften

Die Figur des Whistleblowers ist in der Welt des Compliance sehr wichtig geworden, um immer höhere Standards der Legalität zu gewährleisten.

Wer ist der Whistleblower?

Ein Whistleblower ist eine Person, die von rechtswidrigem Verhalten oder Fehlverhalten innerhalb einer Organisation, sei es ein Unternehmen, eine öffentliche Einrichtung oder eine andere Institution, erfährt oder es entdeckt und seiner Institution meldet.

Meldungen von Whistleblowern sind von grundlegender Bedeutung, da sie die frühzeitige Aufdeckung von illegalen oder kontraproduktiven Handlungen zum Nachteil der Einrichtung ermöglichen und so mögliche Sanktionen und Rufschädigung vermeiden.

Wer kann eine Meldung machen

Alle Beschäftigten im öffentlichen und privaten Sektor als

  • Angestellte oder Mitarbeiter*innen
  • Angestellte und Selbstständige;
  • Freiberufler*innen und andere Berufsgruppen, einschließlich Freiwillige und unbezahlte Praktikant*innenen, Anteilseigner*innen und Personen mit Verwaltungs-, Management-, Kontroll-, Aufsichts- oder Vertretungsfunktionen, auch wenn diese Funktionen de facto ausgeübt werden.

Die Whistleblowing-Regeln gelten nicht für

  • Beschwerden oder Ansprüche persönlicher Natur in individuellen Arbeits- oder öffentlichen Beschäftigungsverhältnissen;
  • Verstöße, die bereits durch Rechtsakte der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten (über Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte sowie zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) zwingend geregelt sind
  • Berichte über Verstöße im Bereich der nationalen Sicherheit oder der Auftragsvergabe im Zusammenhang mit Aspekten der nationalen Verteidigung oder Sicherheit, es sei denn, diese Aspekte werden durch das abgeleitete Unionsrecht geregelt.

Wie macht man eine Meldung

Die Deutsche Schule Rom hat einen internen Meldeweg eingerichtet. Dieser Kanal garantiert die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person, der betroffenen Person und der in der Meldung genannten Person sowie des Inhalts der Meldung und der entsprechenden Unterlagen.

Datenschutzerklärung für diejenigen, die eine Meldung unter Angabe ihrer persönlichen Daten machen möchten.

Die Berichte und die zugehörigen Unterlagen werden so lange aufbewahrt, wie es für die Bearbeitung des Berichts erforderlich ist, in jedem Fall aber nicht länger als fünf Jahre ab dem Datum der Mitteilung des endgültigen Ergebnisses des Berichtsverfahrens.

Fahre mit der Meldung fort:

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