Krankheit und Beurlaubung

Krankheit

Bei Krankheit Ihres Kindes in Verbindung mit einer Klassenarbeit bzw. einer Kurzarbeit sind folgende Schritte zwingend zu beachten:

  1. Gleich vor Schulbeginn in der Schule telefonisch die Krankenschwester und/oder per Email verständigen und die Krankheit melden, dabei auf die versäumte Arbeit hinweisen;
  2. Bei der Rückkehr in die Schule ein ärztliches Attest der Krankheit beim Fachlehrer abgeben; dabei ist zu beachten, dass es sich bei dem Attest um ein certificato medico und nicht um ein certificato di riammissione handelt, damit das genaue Datum der Fehltage zu ersehen ist.

Es ist wichtig diese Prozedur einzuhalten, da das Kind andernfalls automatisch für die versäumte Klassenarbeit bzw. Kurzarbeit die Note ungenügend erhält.

Beurlaubungen

Eintägige Beurlaubungen, die nicht direkt vor oder nach den Ferien liegen, können beim Klassenlehrer beantragt werden. Alle anderen Beurlaubungen werden beim Schulleiter beantragt. Alle Beurlaubungen müssen spätestens 2 Wochen vor der gewünschten Abwesenheit beantragt werden.