Auslandsaufenthalt

Ansprechpartner:

Frau Olga Cerrato

Auslandsaufenthalt in der Klasse 10

Die Deutsche Schule Rom unterstützt die Durchführung eines Auslandsaufenthaltes im ersten Halbjahr der Klasse 10.
Wenn Ihre Kinder sich dafür interessieren, sollten Sie rechtzeitig mit der Planung dieses Vorhabens beginnen und Ihre Absicht der Schule bis Anfang November des Schuljahres vor dem Auslandsaufenthalt mitteilen. Grundsätzlich empfehlen wir den Aufenthalt in einem nicht deutschsprachigen Land nur den Schüler*innen, die allgemein leistungsstark und deren Deutschkenntnisse bereits sehr solide sind. Schüler*innen, die ihr Deutsch noch verbessern sollten, ermutigen wir hingegen einen Aufenthalt in Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz zu planen. Für den Auslandsaufenthalt empfiehlt sich die Wahl einer Schule, die in der jeweiligen Landessprache geführt wird.

Grundvoraussetzungen für die Beurlaubung sind:

  • ein Motivationsschreiben der interessierten Schüler*innen
  • ein Gespräch mit der Schulleitung bzw. mit der Koordinatorin
  • ein Notendurchschnitt von mindestens 2,3 im letzten Jahreszeugnis (für die Teilnahme an einem Schulaufenthalt im nicht deutschsprachigen Ausland)
  • das Einverständnis der Klassenkonferenz und des Schulleiters

Der Durchschnitt von 2,3 gilt nicht für einen Schulaufenthalt in deutschsprachigen Raum. Jedoch ist bei schwachem Leistungsstand von einem längeren Auslandsaufenthalt generell abzuraten. Über den Einzelfall entscheidet die Schulleitung nach Empfehlung durch die Klassenkonferenz.

Die Zahl der Beurlaubungen pro Jahrgangsstufe ist begrenzt, bei zu vielen Meldungen hat ein Aufenthalt im deutschsprachigen Ausland Vorrang. 

Während des Auslandsaufenthaltes bleiben die beurlaubten Schüler*innen in der DS Rom eingeschrieben. Für diesen Zeitraum reduziert sich der Mitgliedsbeitrag um 50% für jeden ganzen Monat der Abwesenheit. 

Die Schüler*innen sind für die Erarbeitung der versäumten Unterrichtsinhalte selbst verantwortlich. Nach ihrer Rückkehr werden sie von den Fachlehrern bei der Integration in die Kurse unterstützt. Alle anstehenden Klausuren und Tests (inkl. die zentralen Klassenarbeiten) sind mitzuschreiben und werden regulär bewertet. 

Im Ausland sollten mindestens zwei Fremdsprachen und zwei naturwissenschaftliche Fächer belegt werden. Sollte dies an der Gastschule nicht möglich sein, behält sich die DS Rom eine Einzelfallregelung vor (z.B. eine Feststellungsprüfung über den Stoff des 1. Halbjahres). In den italienischsprachigen Fächern werden bei Bedarf Feststellungsprüfungen über den versäumten Stoff durchgeführt. 

Bei der Rückkehr ist in jedem Fall ein Nachweis über den während des Auslandsaufenthaltes besuchten Unterricht und die erbrachten Leistungen (möglichst in Form eines Zeugnisses) vorzulegen. Die Noten fließen in die Jahresnote ein. 

Schüler*innen, die das Latinum erwerben möchten, müssen insgesamt fünf Jahre lang Latein belegt haben und die Leistung im zuletzt ausgestellten Zeugnis muss mindestens Note 4 betragen. Wird an der Gastschule der Lateinunterricht nicht besucht, muss die Belegung um den verpassten Zeitraum verlängert werden. Bei einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten erfolgt eine Feststellungsprüfung über die verpassten Inhalte. Der Schüler*innen informiert sich selbst über diese Inhalte. Wird diese Prüfung mit Note 4 oder mehr bewertet, besucht der/die Schüler*in wieder seinen Lateinkurs der DS Rom. Die Belegpflicht wird dann nicht verlängert. Wird die Feststellungsprüfung schlechter als 4 bewertet, so erhöht sich die Belegpflicht um ein Halbjahr. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfolgt zum letzten Mal eine Versetzungsentscheidung. Bei Schüler*innen mit einem halbjährigen Auslandsaufenthalt müssen am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Bedingungen der Versetzungsverordnung erfüllt sein.