Allgemeine Grundsätze
Die Deutsche Schule Rom (DS ROM) erkennt Lese-, Rechtschreib- bzw. Rechenstörungen (Teilleistungsstörungen) an. Ziel der DS ROM ist es, das Recht auf Bildung und die schulische Integration der betroffenen Schüler*innen durch unterstützende pädagogische und didaktische Maßnahmen zu fördern.
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte beim Koordinator / bei der Koordinatorin für Teilleistungsstörungen. Berücksichtigt werden Anträge, die bis zum 31. Mai eingehen, für das 1. Halbjahr und Anträge, die bis zum 30. November eingehen für das 2. Halbjahr. Die Bewilligung Ihres Antrags entscheidet die Klassenkonferenz in Abstimmung mit der Schulleitung.